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BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wirksamer Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs bei fehlendem öffentlichem Interesse - Ordnungsgemäße Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Rücknahme einer Güterfernverkehrsgenehmigung wegen Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61
Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung …
- BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
Die Verwaltungsbehörde kann sich nur insoweit in einem Vergleich zum Erlaß eines Verwaltungsaktes verpflichten, wenn sie damit nicht gegen zwingende gesetzliche Verbote verstößt (BVerwGE 14, 103; 17, 87) [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63]. - BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
Die Verwaltungsbehörde kann sich nur insoweit in einem Vergleich zum Erlaß eines Verwaltungsaktes verpflichten, wenn sie damit nicht gegen zwingende gesetzliche Verbote verstößt (BVerwGE 14, 103; 17, 87) [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63]. - BVerwG, 18.02.1970 - VII B 128.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rücknahme von Genehmigungen …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
Zu den weiter vom Kläger als grundsätzlich bezeichneten Fragen hat der Senat in dem zwischen denselben Parteien ergangenen Beschluß BVerwG VII B 128.69 Stellung genommen; darauf wird verwiesen.