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   BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69   

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BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69 (https://dejure.org/1970,2852)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1970 - VII B 127.69 (https://dejure.org/1970,2852)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - VII B 127.69 (https://dejure.org/1970,2852)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamer Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs bei fehlendem öffentlichem Interesse - Ordnungsgemäße Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Rücknahme einer Güterfernverkehrsgenehmigung wegen Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten

 
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  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
    Die Verwaltungsbehörde kann sich nur insoweit in einem Vergleich zum Erlaß eines Verwaltungsaktes verpflichten, wenn sie damit nicht gegen zwingende gesetzliche Verbote verstößt (BVerwGE 14, 103; 17, 87) [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63].
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
    Die Verwaltungsbehörde kann sich nur insoweit in einem Vergleich zum Erlaß eines Verwaltungsaktes verpflichten, wenn sie damit nicht gegen zwingende gesetzliche Verbote verstößt (BVerwGE 14, 103; 17, 87) [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63].
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
    Die Verwaltungsbehörde kann sich nur insoweit in einem Vergleich zum Erlaß eines Verwaltungsaktes verpflichten, wenn sie damit nicht gegen zwingende gesetzliche Verbote verstößt (BVerwGE 14, 103; 17, 87) [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63].
  • BVerwG, 18.02.1970 - VII B 128.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rücknahme von Genehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1970 - VII B 127.69
    Zu den weiter vom Kläger als grundsätzlich bezeichneten Fragen hat der Senat in dem zwischen denselben Parteien ergangenen Beschluß BVerwG VII B 128.69 Stellung genommen; darauf wird verwiesen.
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